In Baden-Württemberg soll es ein neues Gesetz geben:
Das Teilhabe- und Pflegequalitätsgesetz (TPQG)
Im alten Gesetz gab es die Heimmitwirkungsverordnung.
Sie regelt die Mitwirkung von Bewohnerbeiräten.
Diese Verordnung soll gestrichen werden.
Es soll nur noch eine Handreichung geben, wie die Einrichtungen eine Mitwirkung gestalten können.
Das ist zu wenig!
Wir setzen uns für mehr Rechte von Menschen mit Behinderung ein – es darf keinen Abbau von Rechten geben!
Erhalt der Heimmitwirkung als starkes Mitwirkungsrecht für Menschen mit Behinderungen im Bereich Wohnen!